Und wieder was Neues.

Ab sofort dürfen wir eigenständig Prüfungen nach der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU durchführen und eine CE-Kennzeichnung an den Druckgeräten ausstellen.

Die Prüfung wird mit einer EU-Konformitätserklärung, ein 3.1 Abnahmeprüfzertifikat sowie Vormaterialzertifikaten ausgestellt.

Wir danken unseren Kooperationspartner TÜV Süd für das Vertrauen.

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