Und wieder was Neues.
Ab sofort dürfen wir eigenständig Prüfungen nach der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU durchführen und eine CE-Kennzeichnung an den Druckgeräten ausstellen.
Die Prüfung wird mit einer EU-Konformitätserklärung, ein 3.1 Abnahmeprüfzertifikat sowie Vormaterialzertifikaten ausgestellt.
Wir danken unseren Kooperationspartner TÜV Süd für das Vertrauen.